Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 13.01.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 05.01.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.01.2024, 09:20 |
Geschäftsordnung
Antragstext
§1 Die Versammlung wählt das Präsidium, bestehend aus der Versammlungsleitung
und einer weiteren Person, eine*n Schriftführer*in, zwei Zeug*innen für die
Aufstellungsversammlung und eine Wahlkommission in offenen Abstimmungen.
§2 Die Mitgliederversammlung entscheidet zu Beginn über die Tagesordnung.
§3 Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang von Anträgen und entscheidet
über das Verfahren. Dabei gilt:
§3.1 Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
§3.2 Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer Gegenrede.
Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
· Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
· Begrenzung der Redezeit
· Ende der Redeliste
· Schluss der Debatte
· Überweisung an den Kreisvorstand
· Antrag zur Art der Debatte
· Antrag auf Meinungsbild aller Anwesenden
· Antrag auf Meinungsbild aller Stimmberechtigten
· Antrag zur Art der Abstimmung
· Antrag auf Auszeit
· Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
· Antrag auf Rückholung
§3.3 Anträge gelten als angenommen, wenn sie die erforderlichen Mehrheiten laut
Satzung erhalten haben.
§4 Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen. Das bedeutet, dass
Personen, die während des aktuellen Tagesordnungspunkts noch nichts gesagt
haben, auf der Redeliste unter Beachtung der Frauen-Quotierung vorgezogen
werden.
§5 Stimm- und wahlberechtigt für die Wahl der Stadtratsliste sind ausschließlich
Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit Hauptsitz in Jena. Stimm- und
wahlberechtigt für die Wahl des Kreisvorstands sind ausschließlich Mitglieder
von Bündnis 90/Die Grünen Jena, unabhängig vom Hauptsitz. Redeberechtigt sind
alle Teilnehmer*innen der Versammlung.
§6 Die Bewerber*innen haben vier Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede und
weitere zwei Minuten für ihre Antworten auf die Fragen. Die Anzahl der Fragen
kann auf Antrag des Präsidiums oder auf GO-Antrag begrenzt werden.
§7 Für Bewerbungen existiert keine Frist, außer der, dass nach dem Schließen der
Bewerber*innenliste für einen Platz keine Kandidatur für diesen Platz mehr
möglich ist.
§8 Debatten zu Anträgen und Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro-und-
Kontra-Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra-
Beitrag, dabei ist die Einbringung des Antrages als Pro-Beitrag zu werten. Wenn
durch GO-Antrag nicht anders beschlossen, sind alle anderen Debatten als offene
Debatten zu führen.
§9 Im Übrigen gelten die Satzung, das Frauenstatut und die gesetzlichen
Bestimmungen.